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   BVerwG, 18.04.1979 - 1 D 60.78   

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BVerwG, 18.04.1979 - 1 D 60.78 (https://dejure.org/1979,878)
BVerwG, Entscheidung vom 18.04.1979 - 1 D 60.78 (https://dejure.org/1979,878)
BVerwG, Entscheidung vom 18. April 1979 - 1 D 60.78 (https://dejure.org/1979,878)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BDO §§ 4, 14

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 63, 222
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 19.03.1974 - I D 7.74

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 18.04.1979 - 1 D 60.78
    Der Senat hat deshalb in ständiger Rechtsprechung bei einer außerdienstlichen Trunkenheitsfahrt eines dienstlich nicht mit dem Führen von Kraftfahrzeugen betrauten Beamten eine dem förmlichen Disziplinarverfahren vorbehaltene Disziplinarmaßnahme, grundsätzlich eine Gehaltskürzung, dann für verwirkt erachtet, wenn Umstände vorlagen, die das Ausmaß der Ansehensschädigung als besonders erheblich erscheinen ließen(Urteil vom 19. März 1974 - BVerwG 1 D 7.74 - [BVerwG Dok.Ber. B 1974, 231 mit weiteren Hinweisen];Urteil vom 4. März 1977 - BVerwG 1 D 61.76 - [BVerwG Dok.Ber. B 1977, 276]).
  • BVerwG, 04.03.1977 - 1 D 61.76

    Beamtenrechtliche Ausgestaltung der Disziplinarmaßnahme gegen einen

    Auszug aus BVerwG, 18.04.1979 - 1 D 60.78
    Der Senat hat deshalb in ständiger Rechtsprechung bei einer außerdienstlichen Trunkenheitsfahrt eines dienstlich nicht mit dem Führen von Kraftfahrzeugen betrauten Beamten eine dem förmlichen Disziplinarverfahren vorbehaltene Disziplinarmaßnahme, grundsätzlich eine Gehaltskürzung, dann für verwirkt erachtet, wenn Umstände vorlagen, die das Ausmaß der Ansehensschädigung als besonders erheblich erscheinen ließen(Urteil vom 19. März 1974 - BVerwG 1 D 7.74 - [BVerwG Dok.Ber. B 1974, 231 mit weiteren Hinweisen];Urteil vom 4. März 1977 - BVerwG 1 D 61.76 - [BVerwG Dok.Ber. B 1977, 276]).
  • BVerwG, 06.06.2000 - 1 D 66.98

    Zollbeamter a.D.; Steuerhinterziehung bei der Einfuhr von 14 Handfeuerwaffen zu

    Zwar hat der Senat die mit einem Dienstvergehen verbundenen Folgen für die Gesundheit und das Vermögen zu Gunsten eines Beamten in der Vergangenheit berücksichtigt (vgl. Urteil vom 18. April 1979 - BVerwG 1 D 60.78 - <BVerwGE 63, 222>).
  • VGH Hessen, 01.11.2002 - 24 DH 411/99

    Beamtenrecht, Disziplinarrecht: Entfernung eines Beamten aus dem Dienst wegen

    Auch eine Verletzung des Beschleunigungsgebots nach §§ 4 Abs. 1, 61 HDO begründet nicht die Unzulässigkeit des Verfahrens; sie gebietet nicht einmal die Anwendung einer ihrer Art nach geringeren als der gebotenen Maßnahme (vgl. BVerwG, Urteile vom 23. Februar 1979 - 1 D 24.78 - und vom 18. April 1979 - 1 D 60.78 - BVerwGE 63, 195 und 222; st. Rspr.); denn eine Verschlechterung der prozessualen Rechtsposition des Beamten tritt im Disziplinarverfahren allein auf Grund der Verfahrensdauer nicht ein.
  • VGH Hessen, 18.08.2000 - 24 DH 764/96

    Zum Anwendungsbereich von DO HE § 7 Abs 2

    Auch die Verletzung der sich aus § 61 HDO ergebenden Verpflichtung, Disziplinarverfahren mit der gebotenen Beschleunigung durchzuführen (vgl. BVerfG, B. v. 04.10.1977 - 2 BvR 80/77 - BVerfGE 46, 17, und Claussen/Janzen, a.a.O. vor § 15 Rdnr. 13 c) kann nicht zur Folge haben, dass ein Verfahren wegen zu langer Dauer gänzlich unzulässig wird und einzustellen ist; ein solcher Verstoß rechtfertigt entgegen der Auffassung des Beamten grundsätzlich nicht einmal die Anwendung einer der Art nach geringeren als der gebotenen Maßnahme (BVerwG, Ue. v. 23.02.1979 - 1 D 24.78 - BVerwGE 63, 195, U. v. 18.04.1979 - 1D 60.78 - BVerwGE 63, 222; Claussen/Janzen, a.a.O., Einl. D, Rdnr. 26), sondern kann allenfalls zu einer Milderung der zeitlichen oder betragsmäßigen Bemessung im Bereich mittlerer Disziplinarmaßnahmen führen (BVerwG, Ue. v. 09.05.1973 - I D 8.73 - BVerwGE 46, 122, U. v. 19.09.1989 - 1 D 69.88 - a.a.O.).
  • BVerwG, 22.09.1982 - 1 D 83.81

    Dienstvergehen eines Zollgrenzdienstbeamten - Berücksichtigung einer mehrfachen

    Der erkennende Senat hat deshalb in ständiger Rechtsprechung auch bei außerdienstlicher Trunkenheit am Steuer eines dienstlich nicht mit dem Führen von Kraftfahrzeugen betrauten Beamten eine nur im förmlichen Disziplinarverfahren zulässige Disziplinarmaßnahme, und zwar grundsätzlich eine Gehaltskürzung, für erforderlich gehalten, wenn Umstände vorgelegen haben, die das Ausmaß der Ansehensschädigung als besonders erheblich erscheinen lassen (Urteil vom 19. März 1974 - BVerwG 1 D 7.74 - [BVerwG Dok.Ber. B 1974, 231 mit weiteren Hinweisen]; Urteil vom 4. März 1977 - BVerwG 1 D 61.76 - [BVerwG Dok.Ber. B 1977, 276]; Urteil vom 18. April 1979 - BVerwG 1 D 60.78 - [BVerwGE 63, 222]).
  • BVerwG, 16.03.1982 - 1 D 11.81

    Einstufungsfunktion der Disziplinarmaßnahme

    Der erkennende Senat hat deshalb in ständiger Rechtsprechung auch bei außerdienstlicher Trunkenheit am Steuer eines dienstlich nicht mit dem Führen von Kraftfahrzeugen betrauten Beamten eine nur im förmlichen Disziplinarverfahren zulässige Disziplinarmaßnahme, und zwar grundsätzlich eine Gehaltskürzung, für erforderlich gehalten, wenn Umstände vorgelegen haben, die das Ausmaß der Ansehensschädigung als besonders erheblich erscheinen lassen (Urteil vom 19. März 1974 - BVerwG 1 D 7.74 - [BVerwG Dok.Ber. B 1974, 231, mit weiteren Hinweisen]; Urteil vom 4. März 1977 - BVerwG 1 D 61.76 - [BVerwG Dok.Ber. B 1977, 276]; Urteil vom 18. April 1978 - BVerwG 1 D 60.78 - [BVerwGE 63, 222]).
  • BVerwG, 15.11.1996 - 1 DB 13.96

    Einleitung eines Verfahrens nach § 126 Bundesdisziplinarordnung (BDO) gegen einen

    Die Gefährdung vermögensrechtlicher Ansprüche, denen ein Unfallbeteiligter bei Verkehrsunfallflucht ausgesetzt wird, ist jedenfalls im Hinblick auf die dadurch eingetretene Beeinträchtigung des Ansehens des Täters in der Öffentlichkeit und des Vertrauens in seine charakterliche Zuverlässigkeit durchaus mit einer Trunkenheitsfahrt vergleichbar (Urteil vom 20. Juni 1983 - BVerwG 1 D 71.82 - m.w.N.; auch Urteil vom 18. April 1979 - BVerwG 1 D 60.78 - <BVerwGE 63, 222>, in dem lediglich für die "Beihilfe" zur Unfallflucht eines Dritten eine solche Vergleichbarkeit mit einer außerdienstlichen Trunkenheitsfahrt verneint wurde).
  • BVerwG, 03.08.1982 - 1 D 65.81

    Verurteilung des Beamten zu einer Geldstrafe wegen fahrlässigen Vollrausches -

    Dar erkennende Senat hat deshalb in ständiger Rechtsprechung auch bei außerdienstlicher Trunkenheit am Steuer eines dienstlich nicht mit dem Führen von Kraftfahrzeugen betrauten Beamten eine nur im förmlichen Disziplinarverfahren zulässige Disziplinarmaßnahme, und zwar grundsätzlich eine Gehaltskürzung, für erforderlich gehalten, wenn Umstände vorgelegen haben, die das Ausmaß der Ansehensschädigung als besonders erheblich erscheinen lassen (Urteil vom 19. März 1974 - BVerwG 1 D 7.74 - [BVerwG Dok.Ber.B 1974, 231, m.w. Hinweisen]; Urteil vom 4. März 1977 - BVerwG 1 D 61.76 - [BVerwG Dok.Ber.B 1977, 276]; Urteil vom 18. April 1978 - BVerwG 1 D 60.78 - [BVerwGE 63, 222]).
  • BVerwG, 09.05.1979 - 1 D 55.78

    Rechtsmittel

    Der erkennende Senat hat deshalb in ständiger Rechtsprechung bei einer außerdienstlichen Trunkenheitsfahrt eines dienstlich nicht mit dem Führen von Kraftfahrzeugen betrauten Beamten eine dem förmlichen Disziplinarverfahren vorbehaltene Disziplinarmaßnahme, grundsätzlich einer Gehaltskürzung, dann für verwirkt erachtet, wenn Umstände vorlagen, die das Ausmaß der Ansehensschädigung als besonders erheblich erscheinen ließen(Urteil vom 19. März 1974 - BVerwG 1 D 7.74 - [BVerwG Dok.Ber. B 1974, 231 mit weiteren Hinweisen];Urteil vom 4. März 1977 - BVerwG 1 D 61.76 - [BVerwG Dok.Ber. B 1977, 276];Urteil vom 18. April 1979 - BVerwG 1 D 60.78 -).
  • BVerwG, 22.06.1987 - 1 D 95.86

    Zweimaliges Fahren ohne Führerschein außerhalb des Dienstes - Vollrauschfahrt mit

    Der erkennende Senat hat deshalb in ständiger Rechtsprechung auch bei außerdienstlich begangenen Trunkenheitsdelikten eines dienstlich nicht mit dem Führen von Kraftfahrzeugen betrauten Beamten eine nur im förmlichen Disziplinarverfahren zulässige Maßnahme, und zwar grundsätzlich eine Gehaltskürzung, für erforderlich gehalten, wenn Umstände vorgelegen haben, die das Ausmaß der Ansehensschädigung als besonders erheblich erscheinen lassen (BVerwGE 63, 222; Urteil vom 13. Mai 1986 - BVerwG 1 D 140.85 -).
  • BVerwG, 07.09.1982 - 1 D 79.81

    Sachgleiche Strafe - Disziplinarmaßnahme - Geldbuße - Gehaltskürzung -

    Der erkennende Senat hat deshalb in ständiger Rechtsprechung auch bei außerdienstlicher Trunkenheit am Steuer eines im Dienst nicht mit dem Führen von Kraftfahrzeugen betrauten Beamten eine nur im förmlichen Disziplinarverfahren zulässige Disziplinarmaßnahme, und zwar grundsätzlich eine Gehaltskürzung, für erforderlich gehalten, wenn Umstände vorgelegen haben, die das Ausmaß der Ansehensschädigung als besonders erheblich erscheinen ließen (BVerwGE 63, 222).
  • BVerwG, 10.08.1983 - 1 D 85.82

    Alkoholverbot für Bundesbahnbeamte - Dienstbeginn - Arbeitspausen

  • BVerwG, 21.07.1982 - 1 D 55.81

    Bindungswirkung der tatsächlichen Feststellungen eines rechtskräftigen

  • VGH Hessen, 06.12.2002 - 24 DH 141/01
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